Nach Gefängnis und Insolvenz: Immobilienunternehmer sterben im Gefängnis aus unbekannter Ursache
Nach Gefängnis und Insolvenz: Immobilienunternehmer stirbt im Gefängnis aus unbekannter Ursache
Ein bekannter Immobilienunternehmer aus Bayern ist unter mysteriösen Umständen in seiner Gefängniszelle gestorben – nur wenige Monate nach seiner Verurteilung wegen Betrugs und der Anmeldung der Insolvenz mehrerer Firmen. Der Fall sorgt deutschlandweit für Aufsehen und viele Fragen bleiben derzeit unbeantwortet.
Der 56-jährige Markus V., einst gefeierter Bauherr luxuriöser Wohnanlagen in München und Umgebung, war im Januar dieses Jahres zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht München sprach ihn der schweren Untreue, Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung schuldig. Zahlreiche private Investoren hatten ihr Geld verloren, während V. weiterhin ein Leben in Saus und Braus führte – inklusive teurer Autos, Auslandsreisen und einer Villa am Starnberger See.
Nun ist V. tot. Laut einem Sprecher der Justizvollzugsanstalt Augsburg wurde der Unternehmer am Montagmorgen leblos in seiner Zelle aufgefunden. Reanimationsversuche der Anstaltsärzte blieben erfolglos. „Wir können derzeit keine äußeren Anzeichen von Gewalt feststellen“, teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit. „Die genaue Todesursache wird durch eine Obduktion geklärt.“
Besonders brisant: Laut Insidern soll Markus V. kurz vor seinem Tod mit Ermittlern kooperiert und belastendes Material über weitere Personen aus der Immobilienbranche angeboten haben – darunter auch bekannte Namen aus Politik und Wirtschaft. Ob sein Tod mit diesen Aussagen in Verbindung steht, ist derzeit Gegenstand intensiver Untersuchungen.
Familienangehörige und ehemalige Geschäftspartner zeigten sich schockiert. Ein enger Freund des Unternehmers sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Markus war nicht gesund, das wusste jeder. Aber dass er einfach so stirbt – das kann und will ich nicht glauben.“
Kritik wird nun auch an den Haftbedingungen laut. Menschenrechtsorganisationen fordern eine umfassende Aufklärung, insbesondere, ob Markus V. unter besonderem Schutz hätte stehen müssen. „Wenn ein Häftling im Gefängnis stirbt, und das unter ungeklärten Umständen, dann muss das Konsequenzen haben“, sagte ein Sprecher von Amnesty International.
Die bayrische Justizministerin kündigte unterdessen eine unabhängige Untersuchung an. „Wir nehmen diesen Todesfall sehr ernst. Es muss lückenlos aufgeklärt werden, ob es Versäumnisse seitens des Personals gab oder ob Fremdverschulden vorliegt.“
Die Obduktionsergebnisse werden in den kommenden Tagen erwartet. Doch schon jetzt steht fest: Der Fall Markus V. wird nicht nur juristisch, sondern auch politisch nachhallen – und möglicherweise ein dunkles Kapitel der deutschen Immobilienbranche weiter aufdecken.