Zwei Jemeniten werfen Deutschland vor, US-Drohnenangriffe völkerrechtswidrig zu erschweren
Zwei Jemeniten werfen Deutschland vor, US-Drohnenangriffe völkerrechtswidrig zu erschweren
Zwei jemenitische Staatsbürger haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster schwere Vorwürfe gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Sie werfen der Bundesregierung vor, durch ihre Unterstützung für den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz völkerrechtswidrige Drohnenangriffe in ihrem Heimatland zu ermöglichen und damit gegen internationales Recht zu verstoßen.
Die Kläger, Faisal bin Ali Jaber und Salem Ali Jaber, stammen aus dem Jemen und sind Angehörige zweier Zivilisten, die 2012 bei einem US-Drohnenangriff ums Leben kamen. Der Angriff zielte offiziell auf mutmaßliche Terroristen ab, doch nach Angaben der Kläger waren die getöteten Männer ein Prediger und ein Polizist – beides bekannte Gegner extremistischer Gewalt.
Der zentrale Vorwurf lautet, dass die Drohnenangriffe der USA über eine Relaisstation in Ramstein koordiniert werden. Diese Station fungiert laut verschiedenen Berichten als entscheidender Kommunikationsknotenpunkt zwischen den Drohnenpiloten in den USA und den Drohnen im Nahen Osten. Ohne die Übertragung über deutsches Territorium, so argumentieren die Kläger, wären viele dieser Angriffe gar nicht möglich. Damit, so die Argumentation, trage Deutschland eine Mitschuld an völkerrechtswidrigen Tötungen.
In einer emotionalen Stellungnahme sagte Faisal bin Ali Jaber: „Wir wollen keine Rache, sondern Gerechtigkeit. Deutschland darf nicht länger die Augen verschließen und die Infrastruktur für illegale Tötungen bereitstellen.“ Die Kläger fordern von der Bundesregierung, künftig sicherzustellen, dass über Ramstein keine völkerrechtswidrigen Operationen mehr koordiniert werden.
Die Bundesregierung hingegen bestreitet eine direkte Beteiligung an den US-Drohnenangriffen. Sie beruft sich auf die Souveränität der USA über ihre militärischen Operationen und betont, dass die Nutzung der Militärbasis Ramstein durch die USA auf vertraglichen Vereinbarungen basiert. Gleichwohl verweist sie darauf, dass die Einhaltung des Völkerrechts selbstverständlich ein Maßstab deutscher Außenpolitik sei.
Der Fall zieht inzwischen internationale Aufmerksamkeit auf sich. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch unterstützen die Kläger in ihrem Anliegen und sehen in dem Verfahren einen Präzedenzfall. Sollte das Gericht den Klägern Recht geben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die deutsch-amerikanischen Beziehungen im militärischen Bereich haben.
Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Es wird nicht nur eine juristische Bewertung der deutschen Rolle im Drohnenkrieg bringen, sondern auch ein politisches Signal an andere Staaten senden: Inwieweit kann ein Land zur Verantwortung gezogen werden, wenn es als logistisches Drehkreuz für völkerrechtswidrige Handlungen dient?
Für die Kläger steht fest: Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit dem Gerichtsurteil. „Wir sprechen für alle unschuldigen Opfer dieser Kriegsführung“, sagt Salem Ali Jaber. „Und wir hoffen, dass Deutschland künftig seiner Verantwortung gerecht wird.“