Gefangene misshandelt: Syrischer Folterarzt in Frankfurt zu Höchststrafe verurteilt
Gefangene misshandelt: Syrischer Folterarzt in Frankfurt zu Höchststrafe verurteilt
Frankfurt am Main – In einem historischen Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 37-jährige Alaa M. wurde für schuldig befunden, in syrischen Militärkrankenhäusern systematisch Gefangene gefoltert und getötet zu haben. Der Fall markiert einen bedeutenden Meilenstein im internationalen Strafrecht und im Kampf gegen Straflosigkeit für Staatsverbrechen in Syrien.
Laut Anklage war Alaa M. zwischen 2011 und 2012 in mehreren syrischen Militärkrankenhäusern tätig, unter anderem in Homs und Damaskus. In dieser Zeit soll er mindestens einen Gefangenen durch eine Injektion getötet und zahlreiche weitere durch Schläge, Elektroschocks und andere grausame Methoden schwer misshandelt haben. Die Opfer waren zumeist Demonstranten oder Oppositionelle, die im Zuge des syrischen Bürgerkriegs festgenommen worden waren.
Das Gericht sah es nach mehr als zwei Jahren Verfahrensdauer und der Aussage zahlreicher Zeugen als erwiesen an, dass der Angeklagte seine medizinische Position ausnutzte, um Gewalt auszuüben – in einigen Fällen bis hin zum Tod. Besonders belastend waren Aussagen von syrischen Ex-Häftlingen, die Alaa M. persönlich identifizierten und seine sadistische Vorgehensweise schilderten. Sie beschrieben, wie der Arzt mit einem Ausdruck von Überlegenheit agierte, während die Opfer hilflos in Betten gefesselt waren.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, dass es sich bei den Aussagen um Racheakte handele und dass die Identität des Arztes nicht zweifelsfrei feststehe. Doch das Gericht sah in der Beweisführung ein klares Muster von systematischer Gewalt und einer gezielten Beteiligung des Angeklagten.
„Dieses Urteil sendet ein starkes Signal: Auch Jahre nach den Taten können Täter nicht auf Vergessen hoffen“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International begrüßten das Urteil als wichtigen Schritt im weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit. Es sei auch ein Zeichen für die vielen syrischen Opfer, dass ihre Stimmen Gehör finden.
Alaa M. hatte nach seiner Flucht aus Syrien in Deutschland als Arzt gearbeitet, bevor er 2020 festgenommen wurde. Der Prozess gilt als eines der bedeutendsten Verfahren zu syrischen Staatsverbrechen, die vor deutschen Gerichten verhandelt wurden – ermöglicht durch das Weltrechtsprinzip, das es erlaubt, schwerste Verbrechen auch außerhalb des Tatorts zu verfolgen.
Ob Alaa M. gegen das Urteil Revision einlegen wird, ist bislang unklar. Doch für viele Überlebende und Angehörige der Opfer ist dieses Urteil bereits ein langersehnter Akt der Gerechtigkeit.